Kurzbewertungen

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Die Kurzbewertung beruht auf eine grobe und äußerliche Inaugenscheinnahme. Es gibt Verwendungszwecke, bei denen eine Kurzbewertung ausreichend ist. Aus dem vom Sachverständigen bezifferten Fahrzeugwert können z.B. bei einem Oldtimer die Versicherungssumme und somit auch die Kosten für einen Versicherungsschutz berechnet werden. Weiterhin kann die Kurzbewertung einem Fahrzeugbesitzer einen Anhaltspunkt geben, wie der Zustand des Fahrzeuges zum aktuellen Zeitpunkt neutral eingeschätzt wird. Dieses kann sinnvoll sein, wenn ein vollumfängliches Gutachten bereits einige Zeit in der Vergangenheit durchgeführt wurde und man erfahren möchte, wie sich der Wert des Fahrzeuges verändert hat.

Bei einem Besitzerwechsel oder Fahrzeugen mit einem hohen Fahrzeugwert empfehlen wir jedoch ein vollumfängliches Oldtimergutachten. Nur so können neben dem Fahrzeugwert und der Zustandsnote auch detaillierte Informationen zum Fahrzeugzustand bekommen.

 

Ein Kurzgutachten bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Schneller Überblick über den Wert Ihres Fahrzeuges
  • Günstiger Preis
  • Als Folgegutachten nach einem umfangreichen Gutachten, das schon längere Zeit zurückliegt
  • Zur Taxierung für die meisten Versicherungen ausreichend